AGB - Allgemeine Geschäftsbedingungen für Hochzeitsfotografie


CHRIS WEBER PHOTOGRAPHY (Stand 01.01.2019)

I. Haftungsausschluss

Ist es dem Fotografen aufgrund höherer Gewalt (Unfall, Krankheit, Verlust/Defekt der Ausrüstung, Fehlfunktion der Technik, etc.) nicht möglich, den Auftrag auszuführen oder die Bilder innerhalb 4 Wochen zu liefern, verzichtet das Brautpaar auf Schadensersatzforderungen bzw. die Abwälzung etwaiger Mehrkosten auf den Fotografen. Der Fotograf bemüht sich jedoch, einen Ersatzfotografen zu finden.

Kann die Hochzeit aufgrund höherer Gewalt (Unfall, Krankheit, etc.) nicht durchgeführt werden, verzichtet der Fotograf auf das Einverlangen ggfs. entstandener, bzw. der vereinbarten Kosten. Bereits geleistete Arbeit (z.B. vorgezogenes Brautpaar-Fotoshooting oder standesamtliche Trauung) wird dem Fotografen vom Brautpaar anteilsmäßig vergütet, sofern die Bilder der geleisteten Arbeit dem Brautpaar ausgehändigt werden. Eine bereits geleistete Anzahlung verbleibt im Falle eines Ausfalls der Hochzeit beim Fotografen.

Die bei dem Auftrag entstandenen Fotos werden durch den Fotografen auf einem Sicherungsmedium gesichert und für die Dauer von max. 12 Monaten in digitaler Form vorgehalten. Der Kunde wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass jede Datensicherung der Gefahr eines Datenverlustes unterliegt und somit eine zukünftige Verfügbarkeit nicht garantiert werden kann. Dem Kunden wird daher ausdrücklich empfohlen, eigene Sicherungsmaßnahmen durchzuführen.

II. Zahlungsmodalitäten

Mit der Vertragsunterzeichnung wird eine Vorauszahlung von 20% der vereinbarten Kosten als Terminreservierungsgebühr fällig. Die restlichen 80% sind zahlbar bei Erhalt der Bilder auf den Datenträgern. Trifft die Vorauszahlung nicht fristgerecht ein, ist der Fotograf nicht zur Durchführung des Auftrages verpflichtet.

Mit der vollständigen Bezahlung des vereinbarten Betrages erhält das Brautpaar sein nicht-kommerzielles Nutzungsrecht an den Bildern.


III. Rücktrittsrecht
Bei einem außerregulären Rücktritt von diesem Vertrag/Auftrag entschädigt das Brautpaar den Fotografen mit folgendem Anteil des vereinbarten Gesamthonorars:
Bis 90 Tage vor dem Termin: 25%; bis 45 Tage vor dem Termin: 50%; 44 bis 0 Tage vor dem Termin: 75%;
Ausgenommen sind die unter „I. Haftungsausschluss“ genannten Gründe höherer Gewalt.

IV. Dauer der Nachbearbeitung
Die Nachbearbeitung und Fertigstellung dauert i.d.R. 3-4 Wochen, je nach Anzahl der auf der Hochzeit an-gefertigten Bilder und Umfang des gewählten Pakets – der Fotograf ist jedoch bestrebt, den Auftrag in jedem Fall schnellstmöglich fertigzustellen. Die Übergabe der Daten / Bilder erfolgt gemäß Paketbeschreibung.

V. Nutzungsrecht

Das Paar erhält vom Fotografen das zeitlich und örtlich uneingeschränkte private Nutzungsrecht. Eine kommerzielle Nutzung der Bilder ist ohne Einwilligung des Fotografen nicht erlaubt.

Der Fotograf hat das Recht, die Bilder uneingeschränkt für private und kommerzielle Werbezwecke (Print, Online, etc.) sowie für vertriebliche Aktivitäten (Stockagenturen, Bildagenturen, Wettbewerbe, etc.) im Rahmen der Eigenwerbung und als Referenz zu nutzen. Ausgenommen hiervon sind die in Abschnitt IX. bezeichneten Bilder, auf denen Personen abgebildet sind, deren Genehmigung zum Zeitpunkt der Auftragserfüllung nicht vorlag.

VI. Hinweis zur kirchlichen Trauung
Das Paar hält im Vorfeld mit der Kirche bzw. dem Pfarrer Rücksprache, ob Einwände bzgl. des Fotografierens während der Zeremonie bestehen oder ob mit sonstigen Einschränkungen zu rechnen ist. Jegliche Einschränkungen, die die Durchführung des beauftragten Umfangs beeinträchtigen oder unmöglich machen, sind dem Fotografen umgehend mitzuteilen.

VII. Spesen
Getränke und Verpflegung werden für die Dauer der Festlichkeit / des Auftrags vom Brautpaar gestellt. Die Fahrtkosten und -zeiten sind in den Paketen bereits berücksichtigt. Durch Location-Änderungen entstandener Mehraufwand wird nach Absprache separat zu den üblichen Sätzen (km und Stunden) in Rechnung gestellt.

VIII. Kooperationen

Sollte für den o.g. Auftrag bzw. die o.g. Hochzeit eine Zusammenarbeit / Kooperation mit einem externen Dienstleister zustande gekommen sein, so entsteht dadurch keine gemeinsame Haftung. Jeder Dienstleister (Fotograf, Stylist, Visagist, etc.) haftet für seine Leistung eigenverantwortlich und nur für den jeweils beauftragten Umfang.

IX. Datenschutz

Das Brautpaar ist dafür verantwortlich, von den Gästen die Erlaubnis einzuholen, dass diese im Rahmen der Feierlichkeit am betreffenden Hochzeitstag fotografiert werden und/oder Teil der Hochzeitsfotografien sein werden. Sollten bestimmte Personen an diesem Tag ihre Genehmigung nicht gegeben haben, ist dies dem Fotografen vor Beginn seiner fotografischen Tätigkeit am vertraglich vereinbarten Tag unaufgefordert mitzuteilen.

Der Fotograf handelt ausschließlich im Auftrag des Brautpaares. Sämtliche Fotoaufnahmen entstehen im Auftrag des Brautpaares bzw. des Auftraggebers. Hinweise zu den Nutzungsrechten sind Abschnitt V. zu entnehmen.

Die Auftraggeber nehmen folgende Datenschutzmitteilung, sofern diesen nicht eine weiterführende Mitteilung zugegangen ist, zur Kenntnis und bestätigen, dass der Auftragnehmer damit die ihn betreffenden Informationspflichten erfüllt hat:
Der Auftragnehmer als Verantwortlicher verarbeitet die personenbezogenen Daten der Auftraggeber wie folgt:
IX.1. Zweck der Datenverarbeitung: Der Auftragnehmer verarbeitet die personenbezogenen Daten (s. IX.2.) zur Ausführung des geschlossenen Vertrages und / oder der von den Auftraggebern angeforderten Bestellungen bzw. für eigene Werbezwecke des Auftragnehmers.

IX.2. Verarbeitete Datenkategorien und Rechtsgrundlagen der Verarbeitung: Der Auftragnehmer verarbeitet sämtliche personenbezogenen Daten, nämlich Name, Anschrift, Telefon- und Telefaxnummer, E-Mail-Adressen, Bankverbindung und Bilddaten, um die unter Punkt IX.1. genannten Zwecke zu erreichen.

IX.3. Übermittlung der personenbezogenen Daten der Auftraggeber: Zu den oben genannten Zwecken werden die personenbezogenen Daten der Auftraggeber nur an auf Anfrage der Auftraggeber namentlich zu nennende Empfänger übermittelt, sofern dies Inhalt des Vertrages ist und/oder die Auftraggeber dies ausdrücklich wünschen.

IX.4. Speicherdauer: Die personenbezogenen Daten der Auftraggeber werden vom Auftragnehmer nur solange aufbewahrt, wie dies von vernünftiger Weise als notwendig erachtet wird, um die unter Punkt IX.1. genannten Zwecke zu erreichen und wie dies nach anwendbarem Recht zulässig ist. Die personenbezogenen Daten der Auftraggeber werden, solange gesetzliche Aufbewahrungspflichten bestehen oder Verjährungsfristen potentieller Rechtsansprüche noch nicht abgelaufen sind, gespeichert.

IX.5. Die Rechte der Auftraggeber im Zusammenhang mit personenbezogenen Daten: Nach geltendem Recht sind die Auftraggeber unter anderem berechtigt zu überprüfen, ob und welche personenbezogenen Daten der Auftragnehmer gespeichert hat und Kopien dieser Daten zu erhalten. Die Auftraggeber sind ebenfalls berechtigt, die Berichtigung, Ergänzung oder das Löschen ihrer personenbezogenen Daten, die falsch sind oder nicht rechtskonform verarbeitet werden, zu verlangen

IX.6. Kontaktdaten des Auftragnehmers CHRIS WEBER PHOTOGRAPHY: Sollten die Auftraggeber zur Verarbeitung ihrer personenbezogenen Daten Fragen und Anliegen haben, können sich diese an den ihnen namentlich und postalisch bekannten Auftragnehmer [CHRIS WEBER PHOTOGRAPHY, Inh. Christian Weber, Ludwig-Uhland-Str. 6, 86459 Gessertshausen, Email info@chrisweberphotography.com, Tel. +49 (0)176 / 23 49 20 31] wenden. Die Auftraggeber erteilen auch unter Berücksichtigung der geltenden Datenschutzbestimmungen ihre Einwilligung, dass ihre personenbezogenen Daten und insbesondere die hergestellten Bilder bzw. Fotografien im Sinne einer Veröffentlichung zu Werbezwecken des Auftragnehmers verarbeitet werden, s. Punkt V. Nutzungsrecht.



CHRIS WEBER PHOTOGRAPHY, 01.01.2019